Seit 1.4.2022 wird unsere Ordination für Patienten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als Wahlarzt-Ordination geführt!
Das bedeutet, dass Patienten, die bei der Gebietskrankenkasse versichert sind, das Honorar in der Ordination bar oder mit Bankomatkarte bezahlen und einen Teil des Betrages durch die Krankenkasse rückerstattet bekommen. Ausnahmen sind die Vorsorgeuntersuchungen, die unverändert direkt durch die Ordination mit der jeweiligen Krankenkasse abgerechnet werden und die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, für die kein Selbstbehalt anfällt.
Bei Sofortzahlung in der Ordination (bar oder mit Bankomatkarte) übernimmt unser Team das Einreichen der Honorarnote bei der Gesundheitskasse, sodass das Geld ca. innerhalb einer Woche auf das Konto der/des Patientin/en überwiesen wird.
Patienten der BVAEB („Beamte & frühere Eisenbahner & Bergbau“), sowie SVS („Gewerbliche und Bauern“) und der Krankenfürsorgen (KFG, KFL, LKUF, MKF, …) werden – wie bisher – direkt über die jeweilige Versicherungsanstalt abgerechnet.
Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. In der Regel werden zw. 30% und 80% des Kassentarifes (nicht des Rechnungsbetrages!) rückerstattet. Im Falle einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit den Restbetrag dort einzureichen.
Rezepte, Überweisungen oder sonstige Verordnungen werden von Apotheken und anderen Institutionen gleich wie bei Kassenärzten akzeptiert.